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Gemeindeinformationen

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66 Jahre   -   Landesblumenschmuckbewerb

66 Jahre Blütenpracht, grüne Oasen und lebenswerte Orte!

Seit mehr als sechs Jahrzehnten verwandelt dieser Bewerb unser Land in ein Meer aus Farben und Düften, bringt Gemeinschaften zusammen und steigert die Lebensqualität für Einheimische sowie BesucherInnen.

Mit dem Startschuss zum 66. Blumenschmuckbewerb unter dem Motto "Mach mit und blüh auf!" laden wir wieder alle ein, die mit floralem Einsatz und blühender Leidenschaft unsere Heimat verschönern möchten. Von öffentlichen Plätzen und Betrieben über Gärten und Balkone bis hin zu Verkehrsinseln – Ihre Kreationen tragen dazu bei, dass unser Land in neuem Glanz erstrahlt. 

In diesem Jahr bieten wir die Kategorie 'Wohlfühlgarten' und den 'Nachhaltigkeits-Preis' für PrivatteilnehmerInnen zum zweiten Mal an.  Wir freuen uns darauf, innovative und nachhaltige Projekte zu würdigen und gemeinsam eine Zukunft zu gestalten, die sowohl schön als auch umweltbewusst ist.

Kategorie ‘Wohlfühlgarten’ 
"Der Wohlfühlgarten" ist ein Konzept für jeden Garten, das Naturfreundlichkeit und Erholung vereint. In dieser ökologischen Wohlfühloase auf unter 500m² stehen Nachhaltigkeit und Biodiversität im Vordergrund. Es umfasst vielfältige Pflanzen, Nisthilfen, natürliche Materialien und nachhaltige Praktiken wie Kompostierung. Der Garten sollte einladend und für Menschen und Tiere gleichermaßen nützlich sein.  

Preis für Nachhaltigkeit im Privaten Bereich  
Eine weitere Innovation dieses Jahres ist unser neuer 'Nachhaltigkeits-Preis' für PrivatteilnehmerInnen. Diese Auszeichnung wird jenen Personen verliehen, die mit ihren ökologischen Ideen und deren Umsetzung besonders hervorstechen.  

Blumenschmuck Prämierung
Die große Siegerehrung des Blumenschmuckbewerbes "Die Flora"|25 findet dieses Jahr am

Mittwoch, den 4. September 2025 in der malerischen Marktgemeinde Vorau statt.

Dieses Event wird wieder ein Fest der Gemeinschaft und der Schönheit unserer Region sein. 


Wir freuen uns auf Ihre Anmeldungen und wünschen den Teilnehmenden viel Freude und Kreativität bei der Gestaltung.

Herzlichst, Ihr Verband der Steirischen Gärtner und Baumschulen 

Obmann Ferdinand Lienhart e.h.                            GF Klaus Wenzel e.h.

So funktioniert die Anmeldung 

Die Anmeldeformulare finden Sie wie gewohnt online unter www.blumenland.at. Dort finden Sie auch die exakten Teilnahmebedingungen und den Datennutzungshinweis.  

Melden Sie bitte Ihre Gemeinde über unsere Datenbank an. Die Gemeindedaten sind bereits hinterlegt. Sollten Sie die Anmeldedaten nicht mehr zur Hand haben, können Sie ihr Passwort selbst zurücksetzen. Gibt es trotzdem Schwierigkeiten? Kein Problem, wenden Sie sich bitte per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., damit wir helfen können.  

Wichtiger Hinweis für den „Öffentlichen Bewerb“: Falls es bei einzelnen Gebäuden ein Fotografierverbot geben sollte, benachrichtigen Sie uns bitte. Sollten wir keine Informationen erhalten, gehen die von uns gefertigten Fotos unentgeltlich in das Nutzungsrecht des Bewerbes über.

Bitte sorgen Sie als Gemeinde auch dafür, dass die Anmeldeformulare ihrer PrivatteilnehmerInnen unterzeichnet und verwahrt werden. Jede Gemeinde kann fünf Objekte sowie ein Sonderobjekt für die Kategorie „Besondere Leistungen im Einzelbewerb“ zur Bewertung durch die Landesjury anmelden.
Bitte helfen Sie uns bei der Organisation und prüfen Sie Namen, Adressen und Telefonnummern der für die Landesbewertung nominierten Kandidatinnen und KandidatInnen in den Anmeldeformularen sehr sorgfältig.

Die Sieger des Blumenschmuckbewerb „Die Flora“|25 werden nach abgeschlossener Bewertung bei der Schlussveranstaltung am Mittwoch, den 4. September, in der Marktgemeinde Vorau, bekannt gegeben.

Das Nenngeld, das von den Gemeinden zu entrichten ist, beträgt inklusive Mehrwertsteuer für:  

Einwohner pro Gemeinde          Brutto                  Einwohner pro Gemeinde          Brutto  

bis 1.000 EW u. für BLö*,
sowie je weitere 5 Teilnehmer € 120,00           3.000 bis 5.000 EW                   € 432,00  
1.000 bis 1.500 EW                 € 198,00           5.000 bis 7.000 EW                   € 552,00  
1.500 bis 2.000 EW                 € 264,00           7.000 bis 10.000 EW                 € 636,00 
2.000 bis 3.000 EW                 € 336,00           ab 10.000 EW                            € 714,00  

Für Gemeinden, die sich sowohl im „Öffentlichen Bewerb“ beteiligen und auch TeilnehmerInnen für den „Einzelbewerb“ melden, fällt das Nenngeld in doppelter Höhe an. Wenn Sie TeilnehmerInnen aus verschiedenen Ortsteilen anmelden, wird die Höhe des Nenngeldes auf Anfrage per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. im Blumenschmuckbüro berechnet.  

Bitte überweisen Sie das Nenngeld erst nach Aufforderungsmail Ende Juli auf das „Die Steirischen Gärtner und Baumschulen“ lautende Konto der Raiffeisenbank KALSDORF-LIEBOCH-STAINZ EGEN, IBAN: AT55 3821 0000 0654 8135. Sollten es zu Nachnennungen kommen, erfolgt eine Nachverrechnung.  

Wichtig „Registrierung für den Einzelbewerb“: Registrieren Sie Ihre Gemeinde für die Teilnahme am Einzelbewerb unbedingt in unserer Datenbank. Pro Gemeinde ist nur eine Registrierung bis zum 16. Juni 2025 notwendig. Danach können sie unter 'aktuelle Bewerbe' die Daten Ihrer TeilnehmerInnen vervollständigen. Ausnahme: Nachfristtermine für Gemeinden aus der oberen Steiermark teilen wir nach erfolgreicher Registrierung mit. Gemeinden, die mehr als fünf TeilnehmerInnen (aus verschiedenen Ortsteilen) anmelden wollen, nennen diese Ortsteile im Feld 'Vulgo'.  

Öffentlicher Bewerb - Anmeldeschluss: 16. Juni 2025

Schönste Stadt                                                 Schönster Markt  
Schönstes Dorf                                                 Schönstes Gebirgsdorf  
Schönster Ortsteil oder Katastralgemeinde  
Nachhaltigkeitspreis (zusätzliche Option bei Teilnahme im Öffentlichen Bewerb)

*Besondere Leistungen im öffentlichen Bewerb, das sind Teilbereiche in den Orten wie z.B. Parks, Fußgängerzonen, Plätze …, hierfür wird ein Nenngeld von nur € 120,- verrechnet.  

Auszeichnung im öffentlichen Bewerb durch 1 bis 5 Floras sowie die goldene Flora und Flora in Platin.  

Einzelbewerb - Anmeldeschluss: 16. Juni 2025 

Am Plakat steht 12. Juni, damit sich die Privatpersonen früh genug in der Gemeinde melden!  

Private Objekte:  

Häuser mit Vorgarten                              Bewirtungs- und Beherbergungsbetriebe  
Balkon-, Terrassen, Fensterschmuck      Bauernhöfe in steiler Hanglage
Gärten u. Schaugärten                            Bauernhöfe
Wohlfühlgarten

LandessiegerInnen werden in Gold ausgezeichnet und müssen dann drei Jahre pausieren. Bewirtungs- und Beherbergungsbetriebe" werden mit Floras ausgezeichnet und dürfen jährlich teilnehmen.